#Urteile
02.01.2020

Fristlose Kündigung wegen freilaufender Hunde

Wer trotz Abmahnung des Vermieters seine Hunde frei auf den Grünflächen sowie dem Spielplatz der Wohnanlage herumlaufen lässt, risikiert, eine fristlose Kündigung zu erhalten.

BGH, Beschluss vom 2. Januar 2020 – VIII ZR 328/19

Trotz wiederholter Abmahnungen durch den Vermieter ließen die Mieter ihre Hunde auf den Grünflächen sowie dem Spielplatz der Wohnanlage frei laufen. Hierauf erfolgte die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Das Amtsgericht sowie auch das Landgericht bestätigten die Kündigung und verurteilten die Mieter auf Räumung. Es handele sich um eine erhebliche Vertragsverletzung der Mieter, sodass eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sei. Hiergegen wollten die Mieter sich weiterhin wehren. Der BGH erkannte jedoch keine Erfolgsaussichten. Die Mieter hätten nicht bestritten, dass sie durch das Freilaufenlassen der Hunde in erheblichem Maße gegen die Hausordnung verstoßen haben. Insoweit sei die Würdigung des Landgerichts, dass diese beharrliche Pflichtverletzung eine fristlose Kündigung rechtfertigt, nicht zu beanstanden. Insbesondere sei eine Kündigung nicht erst möglich, wenn Nachbarn sich durch das Freilaufenlassen der Hunde gestört gefühlt hätten und konkrete Beeinträchtigungen, beispielsweise Verunreinigungen, nachgewiesen worden wären. Ungeachtet dessen hätten sich nach Feststellung des Landgerichts mehrere Nachbarn durch das Verhalten der Mieter gestört gefühlt und sich hierüber bei den Vermietern beschwert.

Kommentar: Eine Hundehaltung kann zwar nicht grundlos untersagt werden. Es gilt jedoch das nachbarschaftliche Gebot der Rücksichtnahme. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass nicht erst eine konkrete Gefährdung der Nachbarn eine Kündigungsmöglichkeit des Vermieters eröffnet. Bereits subjektiv empfundene Beeinträchtigungen können eine Abmahnung durch den Vermieter zur Folge haben, die bei einer beharrlichen Weigerung, diese ernst zu nehmen, zum Verlust der Wohnung führen kann. Gleichzeitig ist der Vermieter jedoch stets verpflichtet, vorgetragene Beeinträchtigungen mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen.

So werden Sie Mitglied

Formular ausfüllen

Ob online oder auf Papier. Schnell und unkompliziert.

Wir prüfen Ihre Daten

Wir nehmen uns Ihrer an und bereiten uns auf Sie vor.

Freischaltung

Beitrittsbestätigung und Aktivierung des Online-Mitgliederbereichs.

Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

Verpassen Sie keinen Beitrag mehr

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.