Betriebskostenspiegel
Die Werte der einzelnen Betriebskostenarten sind in der Betriebskostenspiegel-Tabelle in Euro je Quadratmeter Wohnfläche und Monat angegeben.
Und so wenden Sie den Betriebskostenspiegel richtig an: Der Betriebskostenspiegel nennt für jede Kostenart einen durchschnittlichen Wert. Sofern Sie in Ihrer Abrechnung bei einzelnen Kostenarten Werte feststellen, die deutlich darüber liegen, ist Vorsicht geboten: Der Vermieter könnte gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB) verstoßen haben.
Das betrifft insbesondere die Kosten von Dienstleistungen wie Hauswart, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung, aber auch beispielsweise Versicherungen. Sofern tatsächlich ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot festgestellt wird, hat das zur Folge, dass der Vermieter nur den wirtschaftlichen Kostenanteil umlegen kann.
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