Kündigung durch Mieter

Das müssen Sie bei der Kündigung beachten

So kündigen Sie richtig

Nicht jedes Mietverhältnis kann jederzeit mit 3 Monaten Frist gekündigt werden. Ein zeitweiliger Kündigungsausschluss, zum Beispiel für die ersten 4 Jahre, ist zulässig. Auch ein Zeitmietvertrag schließt unter bestimmten Voraussetzungen die Kündigung aus. Ebenso gelten Verlängerungsklauseln in älteren Mietverträgen weiter.
Alle wichtigen Inforamtionen haben wir hier und in unserem Info-Blatt für Sie zusammengestellt.

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Mieterkündigung und Kündigungsfrist (18)

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Aufgepasst bei Zeitmietverträgen (19)

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Ich möchte meine Wohnung aufgeben. Was muss ich dabei bedenken? (30)

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Kündingung und Kündigungskalender

Mietende müssen bei einem Mietvertrag, welcher auf unbestimmte Zeit läuft, lediglich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten. Vermietende benötigen für eine Kündigung zusätzlich einen gesetzlich normierten Kündigungsgrund.

Unser Kündigungskalender hilft Ihnen bei der Berechnung der Frist.

Zum Kündigungskalender

Schnell-Hilfe mit unserem Online-Check

Informieren Sie sich zum Thema Kündigung durch Mieter

Wichtiges rund um die Kündigung

Unsere Hinweise für Mieter:innen, die eine Wohnung kündigen

Schriftform

Die Kündigung einer Wohnung ist nur schriftlich möglich, d.h. eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Eine Kündigung per Fax, SMS, E-Mail oder Telegramm genügt daher nicht, eine so zugestellte Kündigung wäre nicht wirksam!

Mehre Mieter:innen

Wenn mehrere Personen eine Wohnung gemeinsam gemietet haben, muss die Kündigung von allen unterschrieben sein. Umgekehrt muss sich die Kündigung auch an alle Personen auf Vermieterseite richten.

Kündigung zum Monatsende

Die Kündigung ist nur zum Monatsende möglich. Bei der Berechnung der Kündigungsfrist zählt der erste Monat mit, wenn die Kündigung dem Vermieter bis zum 3. Werktag zugeht. Vorsicht: der Sonnabend ist ein Werktag! Für die konkrete Berechnung der Kündigungsfrist hilft unser Kündigungskalender.

Zugang der Kündigung wichtig

Wichtig ist der rechtzeitige Zugang der Kündigungserklärung: Entweder Sie bringen das Kündigungsschreiben vorsichtshalber am 1. Werktag zur Post oder Sie geben es beim Vermieter selbst ab. Dann aber Vorsicht: Das Schreiben darf nicht erst am Nachmittag oder Abend des dritten Tages in den Briefkasten geworfen werden.

Beweispflicht bei Mieter:in

Im Streitfall müssen Sie den (rechtzeitigen) Zugang der Kündigung beweisen. Bei Versendung per Post sollten Sie ein Einwurfeinschreiben versenden. Ansonsten können Sie einen Boten schicken oder das Schreiben selbst vorbeibringen und sich eine Empfangsbestätigung geben lassen. Für den Fall, dass Sie den Vermieter nicht antreffen, sollten Sie aber einen Zeugen mitnehmen, der notfalls die Tatsache und den Zeitpunkt des Einwurfs bestätigen kann. Sofern die Kündigung nicht mehr bis zum dritten Werktag des Monats zugeht wird diese zwar wirksam, dann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt (Beispiel: Kündigung ist bis zum 4.09.23 zugegangen, dann endet das Mietverhältnis am 30.11.23. Geht die Kündigung aus welchen Gründen auch immer erst am 6.09.23 ein, endet das Mietverhältnis am 31.12.2023).

Nebenräume nicht vergessen

Denken Sie an Nebenräume, die Sie beim Wohnungsvermieter möglicherweise separat dazugemietet hatten, beispielsweise eine Garage bzw. einen Kfz-Stellplatz oder einen Hobbyraum. Erwähnen Sie diese Räumlichkeiten ausdrücklich auch im Kündigungsschreiben. Achten Sie auf etwaige abweichende Kündigungsfristen.

Zeitmietvertrag / Kündigungsausschluss

Haben die Vertragsparteien einen wirksamen Zeitmietvertrag oder Kündigungsausschluss vereinbart, ist eine Kündigung durch den/die Mieter/in nicht nach den allgemeinen Grundsätzen möglich. Bitte lesen Sie dann unter dem Menüpunkt Mietvertrag weiter.

Das ist der Mieterverein zu Hamburg

Wir vertreten die Interessen von Hamburgs Mieter:innen

Der Mieterverein zu Hamburg ist mit 78.000 Mitgliedshaushalten der bei weitem größte Mieterverein der Hansestadt. Die Hauptaufgaben des Mietervereins zu Hamburg sind:

  • die Vertretung der wohnungspolitischen Belange der Hamburger Mieter:innen
  • die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • das allgemeine Informieren der Mieter:innen zum Mieten und Wohnen in Hamburg

Dem einzelnen Mitglied stehen wir bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mietwohnung mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erfolgt durch Juristen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind. Ergänzend sind alle Mitglieder durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall von Mietprozessen abgesichert.
Vorstandsvorsitzender ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse, der auch zugleich Geschäftsführer ist. Zudem gehört Dr. Rolf Bosse dem Beirat des Deutschen Mieterbundes an. Stellvertretende Vorsitzende ist Rechtsanwältin Marielle Eifler.

So werden Sie Mitglied

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Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

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