Im Streitfall müssen Sie den (rechtzeitigen) Zugang der Kündigung beweisen. Bei Versendung per Post sollten Sie ein Einwurfeinschreiben versenden. Ansonsten können Sie einen Boten schicken oder das Schreiben selbst vorbeibringen und sich eine Empfangsbestätigung geben lassen. Für den Fall, dass Sie den Vermieter nicht antreffen, sollten Sie aber einen Zeugen mitnehmen, der notfalls die Tatsache und den Zeitpunkt des Einwurfs bestätigen kann. Sofern die Kündigung nicht mehr bis zum dritten Werktag des Monats zugeht wird diese zwar wirksam, dann aber erst zu einem späteren Zeitpunkt (Beispiel: Kündigung ist bis zum 4.09.23 zugegangen, dann endet das Mietverhältnis am 30.11.23. Geht die Kündigung aus welchen Gründen auch immer erst am 6.09.23 ein, endet das Mietverhältnis am 31.12.2023).