Durchführung einer Modernisierung

Baulärm – Wann dürfen Sie die Miete mindern?

Diese Rechte haben Mieter:innen

Während Durchführung der Arbeiten entstehen für die Mieter:innen oft hohe Belastungen. Hierauf konnten Sie sich während der Ankündigungsphase einstellen und von der Vermieterseite Unterstützung und Hilfestellung anfordern. Bleiben diese aus, besteht die Möglichkeit, die Duldung von Arbeiten innerhalb der Wohnung zu verweigern oder aber notwendige Zuarbeiten selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen und Kosten, die sich hieraus ergeben, als Aufwand mit laufenden Mieten zu verrechnen. Denn eine Baumaßnahme zu dulden bedeutet nicht, aktiv mitzuhelfen, sondern lediglich, den Zutritt zur Wohnung zu gewähren und die Arbeiten nicht aktiv zu behindern.
Das bedeutet nicht, dass Sie sich zu jeder Zeit, die Ihnen vorgegeben wird, bereithalten müssen. Wichtige Termine, Urlaubszeiten oder auch Arbeitszeit muss von der Bauleitung berücksichtigt werden und Ihnen müssen Termine angeboten werden, die Sie auch realisieren können.

Lärmprotokolle führen
Während der ersten drei Monate einer Modernisierungsmaßnahme ist nach dem Gesetz das Recht auf Mietminderung ausgeschlossen. Danach entsteht aber der Anspruch und sollte auch realisiert werden. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigungen. Diese zu dokumentieren ist Aufgabe der Mieterseite. Fertigen Sie also ein Lärmprotokoll, aus dem sich ergibt, wann welche Arbeiten zu welchen Beeinträchtigungen führen, an welchen Tagen gearbeitet wird, zu welchen Uhrzeiten die Arbeiten ruhen und machen Sie Fotos von der Situation, z.B. vom eingerichteten Haus oder der zugestellten Wohnung. Eine Mietminderung sollte zeitnah umgesetzt und mit der Unterstützung des Mietervereins gegen etwaige Beanstandungen der Vermieterseite verteilt werden.

Lärmprotokolle führen
Während der ersten drei Monate einer Modernisierungsmaßnahme ist nach dem Gesetz das Recht auf Mietminderung ausgeschlossen. Danach entsteht aber der Anspruch und sollte auch realisiert werden. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigungen. Diese zu dokumentieren ist Aufgabe der Mieterseite. Fertigen Sie also ein Lärmprotokoll, aus dem sich ergibt, wann welche Arbeiten zu welchen Beeinträchtigungen führen, an welchen Tagen gearbeitet wird, zu welchen Uhrzeiten die Arbeiten ruhen und machen Sie Fotos von der Situation, z.B. vom eingerichteten Haus oder der zugestellten Wohnung. Eine Mietminderung sollte zeitnah umgesetzt und mit der Unterstützung des Mietervereins gegen etwaige Beanstandungen der Vermieterseite verteilt werden.

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Mieterrechte bei Wohnungsmodernisierung (Modernisierung durch den Vermieter) (08)

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Mieterrechte beim Dachgeschoss-Ausbau (02)

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Sicher wohnen – Einbruchschutz (38)

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Streit um Rauchmelder (49)

Wichtige Informationen zur Durchführung einer Modernisierung

Das sollten Mieter:innen wissen

Standards

Im Hinblick auf den Energiebedarf eines Wohngebäudes sowie im Hinblick auf die Effizienz der Heizungsanlagentechnik bilden sich immer stärker gesetzlich normierte Mindestanforderungen heraus. So sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, dass beim Einbau einer Wärmepumpe deren Jahresarbeitszahl (Energiemenge, die unter Einsatz einer Kilowattstunde Strom erzeugt wird) mindestens bei 2,5 liegen muss. Es ist geplant, im Rahmen einer weiteren Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes im Jahr 2025 neue Mindestanforderungen an die energetische Beschaffenheit von Wohngebäuden im Neubau und nach Modernisierungsmaßnahmen zu schaffen. Dabei ist noch offen, ob der Effizienzhausstandard 115, 100 oder 75 bei Bestandsgebäuden sowie der Effizienzhausstandard 55 oder 40 bei Neubauten Pflicht werden soll. Je größer die Sanierungstiefe, desto größer der abnehmende Grenznutzen.

Abnahme der Arbeiten

Bei Modernisierungsmaßnahmen handelt es sich um Bauarbeiten, die in der Regel durch Firmen durchgeführt werden, die hierzu auf Basis von Werkverträgen mit der Vermieterseite verpflichtet sind. Den Ausgleich einer Schlussrechnung können die Handwerksfirmen in der Regel erst nach Abnahme der Arbeiten verlangen. Dass Arbeiten abgenommen werden, liegt im Interesse der Mieter:innen, weil auf diese Art und Weise etwaige Mängel dokumentiert und später beseitigt werden können. Leider wird die formale Abnahme gerade bei größeren Maßnahmen häufig nicht durchgeführt. Hierauf sollten Sie deswegen drängen und gegebenenfalls festhalten, dass es nicht zu einer Abnahme gekommen ist. Dies hat auch Auswirkungen auf eine gegebenenfalls später geltend gemachte Mieterhöhung.

Dokumentation der Arbeiten

Um sich sämtliche Rechte zusichern, müssen Mieter:innen im Falle einer Auseinandersetzung mit der Vermieterseite Nachweise für behauptete Ereignisse oder Zustände liefern können. Dazu gehört bei der Geltendmachung von Minderungsansprüchen der Umfang der Beeinträchtigungen, sowie bei der Geltendmachung von Aufwendungsersatzansprüchen die Dokumentation, welche Ausgaben oder Arbeiten erforderlich waren und weshalb die Vermieterseite das nicht erledigt hat. Daher empfiehlt es sich, ein Protokolle zuführen und Fotos zu machen, solange die Arbeiten andauern.

Aufwendungsersatz

Nach dem Gesetz muss eine ordnungsgemäß angekündigte Modernisierungsmaßnahme geduldet werden. Dulden heißt, geschehen lassen, nicht aktiv unterstützen. Wenn Sie also aufgefordert werden, für Baufreiheit zu sorgen, selbst die Wohnung zu reinigen oder Ähnliches, müssen Sie dem nicht Folge leisten. Jedwede Aufwendungen, die Ihnen durch die Baumaßnahmen entstehen, sind Ihnen zu ersetzen. Dazu gehören nicht nur Umzugskartons, Abdeckmaterial oder Reinigungsmittel, sondern auch Ersatz für die Arbeitszeit. Der Stundensatz ist allerdings nach der Rechtsprechung recht gering, je nach Tätigkeit zwischen 10,00 und 20,00 €. Über den Umfang der Aufwendungen ist Beweis zu erbringen, notieren Sie also alle Ausgaben und Aufwendungen, die Sie hatten.

Mietminderung

Mindert sich aufgrund von Modernisierungsarbeiten der Gebrauchswert der Mietsache, darf auch die Miete gemindert werden. Allerdings verpflichtet das Gesetz die Mieterseite, während der ersten drei Monate einer Modernisierungsmaßnahme die volle Miete zu zahlen. Nur wenn es sich bei parallel durchgeführten Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen klare Beeinträchtigungen durch die Erhaltungsmaßnahmen ergeben (z.B. Erneuerung der Abwasserleitungen) kann auch innerhalb der ersten drei Monate der Baumaßnahmen die Miete aufgrund der Einschränkungen wegen der Erhaltungsmaßnahmen gemindert werden.

Das ist der Mieterverein zu Hamburg

Wir vertreten die Interessen von Hamburgs Mieter:innen

Der Mieterverein zu Hamburg ist mit 79.000 Mitgliedshaushalten der bei weitem größte Mieterverein der Hansestadt. Die Hauptaufgaben des Mietervereins zu Hamburg sind:

  • die Vertretung der wohnungspolitischen Belange der Hamburger Mieter:innen
  • die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • das allgemeine Informieren der Mieter:innen zum Mieten und Wohnen in Hamburg

Dem einzelnen Mitglied stehen wir bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mietwohnung mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erfolgt durch Juristen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind. Ergänzend sind alle Mitglieder durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall von Mietprozessen abgesichert.
Vorstandsvorsitzender ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse, der auch zugleich Geschäftsführer ist. Zudem gehört Dr. Rolf Bosse dem Beirat des Deutschen Mieterbundes an. Stellvertretende Vorsitzende ist Rechtsanwältin Marielle Eifler.

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