Energiewende

Große gesellschaftliche Herausforderung

Mieterstrom, Balkonkraftwerke: Welche Möglichkeiten der Stromerzeugung haben Mieter:innen?

40 Prozent des Energiebedarfs der Bundesrepublik entfällt auf Wohngebäude. Diesen Bedarf zu senken und zugleich die Form der Energieversorgung von fossilen zu regenerativen Trägern zu transformieren ist eine der größten und wichtigsten Aufgaben, die vor uns liegen. Dabei geht es in erster Linie um die Einsparung von CO2. Dies kann auf verschiedene Arten umgesetzt werden.

Die Energie, die das Gebäude und seine Bewohner:innen benötigen, kann regenerativ erzeugt werden. Dieser Ansatz wird verfolgt, wenn Mieter:innen Balkonkraftwerke installieren, Vermieter:innen Solaranlagen installieren und ihren Mieter:innen den sogenannten „Mieterstrom“ verkaufen, Solarthermine für die Warmwassererwärmung verwendet wird, sowie regenerativ erzeugte Fernwärme oder Wärmepumpen für die Erzeugung der Heizenergie installiert werden.

Zukunftsorientierte Sanierung
Des Weiteren kann die Energie, die das Gebäude bzw. seine Bewohner:innen benötigen, gesenkt werden. Dies erfolgt durch eine energetische Sanierung der Gebäudehülle, z.B. durch Dämmung der Fassade, Dämmung des Daches, Erneuerung der Fenster und Dämmung der Kellerdecke. Aber auch Maßnahmen an der Anlagentechnik können den Energiebedarf senken, z.B. der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage, das Absenken der Vorlauftemperaturen, oder das Einstellen einer Nachtabsenkung.

Stellplätze für alternative Mobilität
Nicht direkt zum Bereich Klimaschutz im Wohngebäudebestand, aber doch relevant für viele Menschen ist die Decarbonisierung des Verkehrs, also die Umstellung auf Fahrzeuge, die mit regenerativ erzeugten Treibstoffen wie Wasserstoff oder Strom betrieben werden. Hierfür muss der Bestand der Stellplätze ausgestattet werden mit einer Ladeinfrastruktur, was viele Mieter:innen auch ein großes Anliegen ist.

Je nachdem, welche Maßnahmen ergriffen werden, fallen teilweise erhebliche Kosten an, die nicht nur von der Vermieterseite allein zu tragen sind, sondern auch Modernisierungsmieterhöhungen nach sich ziehen können.

Stellplätze für alternative Mobilität
Nicht direkt zum Bereich Klimaschutz im Wohngebäudebestand, aber doch relevant für viele Menschen ist die Decarbonisierung des Verkehrs, also die Umstellung auf Fahrzeuge, die mit regenerativ erzeugten Treibstoffen wie Wasserstoff oder Strom betrieben werden. Hierfür muss der Bestand der Stellplätze ausgestattet werden mit einer Ladeinfrastruktur, was viele Mieter:innen auch ein großes Anliegen ist.

Je nachdem, welche Maßnahmen ergriffen werden, fallen teilweise erhebliche Kosten an, die nicht nur von der Vermieterseite allein zu tragen sind, sondern auch Modernisierungsmieterhöhungen nach sich ziehen können.

Zusammen für eine bessere Zukunft

Ganz klar müssen wir als Gesellschaft eine möglichst weitgehende CO2-Neutralität unseres Wohngebäudebestands herbeiführen, um die Folgen des Klimawandels zu begrenzen und die Lebensgrundlagen unseres Planeten zu erhalten. Zugleich darf niemand mit den hieraus resultierenden Kosten überfordert werden. Wir streiten auf Landes- und Bundesebene für eine angemessene und gerechte Lastenverteilung und im Einzelfall für unsere Mitglieder, die mit Mieterhöhungen oder Kostensteigerungen bei der Heizkostenabrechnung konfrontiert werden.

Das sollten Mieter:innen wissen

Wichtige Informationen rund um die Energiewende

Balkonkraftwerk

Möchten Mieter:innen ein Balkonkraftwerk installieren, bedarf es der Zustimmung der Vermieterseite. Die Installation hat durch Fachleute zu erfolgen und es dürfen nur zertifizierte Bauteile verwendet werden. Große Verunsicherung schafft gerade ein Skandal um unzureichend abgesicherte Wechselrichter. Achtung also beim Kauf eines solchen Moduls.

Derzeit kann die Vermieterseite den Wunsch nach Installation zurückweisen. Anders als bei Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in der Wohnung oder zum Einbruchschutz, privilegiert § 554 BGB Balkonkraftwerke nicht. Das soll sich allerdings im Laufe des Jahres 2024 ändern. Zudem sollen die Anforderungen an Anmeldung und Betrieb gesenkt werden. Schleswig-Holstein hat im August 2023 sogar ein Förderprogramm für Balkonkraftwerke aufgelegt, dessen Volumen allerdings begrenzt war.

Mieterstrom

Das Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG) regelt alle möglichen Formen der Erzeugung und Einspeisung regenerativer Energie. Hierzu gehört auch Strom aus Photovoltaikanlagen, der besonders subventioniert wird, wenn der mit der PV-Anlage erzeugte Strom direkt durch die im Gebäude oder Quartier lebenden Mietparteien verbraucht wird. Eine gute Idee, die allerdings wohl vor allem wegen der bürokratisch komplizierten Umsetzung bislang wenig genutzt wird. Das könnte sich ändern, wenn durch das Hamburgische Klimaschutzgesetz die Ausstattung von Gebäudedächern mit PV-Anlagen Pflicht wird und der Verkauf an die Mieter:innen mehr Ertrag bringt als die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz.

Solarthermie, Fernwärme, Wärmepumpen, Pellets, Biomasse, Wasserstoff

Die Umstellung der Erzeugung der Heizenergie auf regenerative Quellen ist das Kernstück des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und das damit beschworene „Verbot von Gas- und Ölheizungen“ führte zu monatelangen Diskussionen. Für die Mieter:innen ist vor allem interessant, was Umstellung und anschließender Betrieb der Heizung kosten. Hier sieht der Gesetzentwurf vor, dass neben der bisherigen Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB bei einer Umstellung der Beheizung die Miete maximal um weitere 50 Cent je Quadratmeter steigen darf.

Im Neubausektor regelt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bereits seit 2009, dass mindestens 15 Prozent der Energie für Heizung und Warmwasser regenerativ, in der Regel solar, erzeugt werden muss. Durch das GEG wird nun die Pflicht, Neubauten und Bestandsgebäude überwiegend, mindestens zu 60 Prozent, regenerativ zu beheizen, sukzessive auf alle Wohnungen ausgeweitet.

Dämmung, Fensteraustauch

Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle kosten bei der Produktion und Verarbeitung der Baustoffe nicht nur CO2, sondern auch viel Geld. Um dieses Manko für die Vermieterseite zu verringern, sind solcherlei Kosten seit Langem per Erhöhung der Kaltmiete umlagefähig – derzeit acht Prozent der Gesamtaufwendungen dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Der Teufel steckt allerdings im Detail, denn die Baumaßnahme stellt in der Regel auch eine Erhaltungsmaßnahme dar. Die Kosten müssen also gesplittet werden, was schwierig ist und zu Streit führt. Dennoch ist eine grundlegende Änderung der gesetzlichen Bestimmungen nicht in Sicht. Mieter:innen, die von Baumaßnahmen und Mieterhöhungen betroffen sind, sollten sich daher dringend beraten lassen.

Hydraulischer Abgleich Absenkung der Vorlauftemperatur, Nachtabsenkung

Der hydraulische Abgleich harmonisiert die Erzeugung und Verteilung der Wärme im Wohngebäude. Gut eingestellte Anlagen und Heizkörper verbrauchen bis zu 20 Prozent weniger Brennstoff. Im Kern handelt es sich also um eine vom Wirtschaftlichkeitsgrundsatz geforderte Erhaltungsmaßnahme der Vermieterseite, deren Nichtbeachtung eigentlich zu Abzügen bei den umlagefähigen Heizkosten führen müsste. Leider wird dies in Rechtsprechung und Literatur nicht überall so gesehen, obwohl die Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) den hydraulischen Abgleich aller Wohngebäude bis spätestens 15.09.2024 vorschreibt. Ähnlich ist es bestellt mit dem Absenken der Vorlauftemperatur und dem Einstellen einer Nachtabsenkung, deren Umsetzung die Vermieter:innen kaum Mühe oder Geld kostet, aber dennoch nicht als Anspruch der Mieterseite geltend gemacht werden kann.

Wallbox, Ladesäulen für Elektroautos

Elektromobilität gehört zwar nicht zum Wohngebäudesektor, sondern zum Verkehrssektor, gleichwohl muss die hierfür erforderliche Infrastruktur im Bereich der Wohngebäude geschaffen werden. Das Mietrecht gibt vor, dass Vermietende die fachgerechte Installation einer Lademöglichkeit für Elektroautos auf Kosten der Mieterseite dulden müssen. Soweit der Pkw-Stellplatz, um den es geht, allerdings separat angemietet wurde, hängt über allem das Damoklesschwert der Kündigung. Der Ausbau unserer Stromnetze bis hin zur Unterverteilung in den Garagen muss mit dem zunehmenden Bedarf an Lademöglichkeiten Schritt halten.

Das ist der Mieterverein zu Hamburg

Wir vertreten die Interessen von Hamburgs Mieter:innen

Der Mieterverein zu Hamburg ist mit 78.000 Mitgliedshaushalten der bei weitem größte Mieterverein der Hansestadt. Die Hauptaufgaben des Mietervereins zu Hamburg sind:

  • die Vertretung der wohnungspolitischen Belange der Hamburger Mieter:innen
  • die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • das allgemeine Informieren der Mieter:innen zum Mieten und Wohnen in Hamburg

Dem einzelnen Mitglied stehen wir bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mietwohnung mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erfolgt durch Juristen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind. Ergänzend sind alle Mitglieder durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall von Mietprozessen abgesichert.
Vorstandsvorsitzender ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse, der auch zugleich Geschäftsführer ist. Zudem gehört Dr. Rolf Bosse dem Beirat des Deutschen Mieterbundes an. Stellvertretende Vorsitzende ist Rechtsanwältin Marielle Eifler.

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