Ihre Themen. Unser Rat.
Ein Überblick über verschiedene Themen rund um Wohnungsmängel.
Tipps vom Mieterverein
Jetzt ist schnelles Handeln gefragt!
Ein Mangel schränkt die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ein. Mieter:innen sind verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen, Vermieter:innen haben Mängel unverzüglich zu beseitigen. Solange ein Mangel besteht, haben Mieter:innen eine Reihe von Ansprüchen, die zügig geltend gemacht werden sollten.
Ein Überblick über verschiedene Themen rund um Wohnungsmängel.
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