Wohnungsmängel

Tipps vom Mieterverein

Meine Wohnung hat Mängel, was tun?

Jetzt ist schnelles Handeln gefragt!

Ein Mangel schränkt die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache ein. Mieter:innen sind verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen, Vermieter:innen haben Mängel unverzüglich zu beseitigen. Solange ein Mangel besteht, haben Mieter:innen eine Reihe von Ansprüchen, die zügig geltend gemacht werden sollten.

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Ein Überblick über verschiedene Themen rund um Wohnungsmängel.

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Die Sommerausgabe des MieterJournals 2024 beschäftigt sich mit Hamburgs Grün.

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