Schimmel

Schimmelpilze – die unerwünschten Untermieter

Besteht eine Gefahr für die Gesundheit?

Die Sorge um gesundheitliche Schäden durch Schimmelbefall ist hoch. Deshalb kommt es über die Ursachen oft zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen Mietern, Vermietern und Hausverwaltungen.

An dieser Stelle geht es um Schimmel in Wohnräumen. Außerdem wenden wir uns an Mieter:innen, die bauliche Maßnahmen zur Schimmelsanierung oder Schimmelprophylaxe an Wohnungen nicht in Eigenregie durchführen können.

Die wichtigsten Informationen haben wir in unserem Info-Blatt für Sie zusammengestellt.

Download

Feuchte Wände und Schimmel – was tun? (39)

Zu wenig geheizt und gelüftet?

Mieter:inen, die sich über Schimmelbildung in ihren Wohnungen beschweren, wird oft entgegengehalten, sie hätten die Schäden selbst verursacht, indem sie zu wenig heizten und lüfteten. Aber so einfach ist es nicht. Denn zunächst muss der Vermieter beweisen, dass nicht Mängel des Gebäudes die Feuchtigkeit verursacht haben.

Wenn die Entstehung der Schäden umstritten ist, muss die Vermieterseite zunächst beweisen, dass die Schimmelbildung nicht auf von außen eindringender oder im Mauerwerk aufsteigender Feuchtigkeit beruht. Erst wenn feststeht, dass das Gebäude mangelfrei ist, muss geklärt werden, ob der oder die Mieter:in gegen die „Obhutspflicht“ verstoßen hat. Baut der oder die Vermieter:in zum Beispiel nachträgliche isolierverglaste Fenster ein, so muss er oder sie die Mieterseite konkret darüber belehren, welches geänderte Heiz- und Lüftungsverhalten die neuen Fenster erfordern, damit Feuchtigkeitsschäden vermieden werden.

 

Schnell-Hilfe mit unserem Online-Check

Informieren Sie sich zum Thema Wohnungsmängel

Wissenswertes rund um das Thema Schimmel

Ursachen, Gefahren und Gegenmaßnachen bei Schimmelbefall

Wo finde ich Informationen zu Schimmel?

Die gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmel in Wohnräumen sind seit Jahrzehnten Gegenstand  medizinischer Forschungen. Unter anderem das Umweltbundesamt in Berlin und der TÜV Rheinland veröffentlichen ihre Ergebnisse und führen Fachkonferenzen durch. In Hamburg haben sich Angehöriger verschiedener Fachdisziplinen, (Mietrecht, Gesundheit, Bauphysik, Mikrobiologie, Sachverständigenwesen), auch der Mieterverein zu Hamburg, im Netzwerk Schimmelberatung Hamburg zusammengeschlossen, um die Erkenntnisse aller Beteiligten zur Ursachenforschung, Beseitigung und Vermeidung von Schimmel in Wohnräumen zu bündeln. Informationen und Hilfsangebote finden Sie auch dort.

Wie wirkt Schimmel auf den Körper?

Schimmel hat ein starkes „allergenes Potenzial“. Es gibt einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Verschlimmerung von Erkrankungen der Atemwege, wie Husten oder Asthma. Auch Reizungen der Schleimhäute, wie tränende Augen oder eine dauerhaft verstopfte Nase, werden mit Schimmelpilzen in Verbindung gebracht.

Ist Schimmel immer gleich gefährlich?

Das Maß gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist stark von der individuellen Konstitution abhängig. Vorerkrankungen, Alter oder gesundheitliche Belastungen spielen eine große Rolle. Eine eindeutige „Dosis-Wirkungs-Beziehung“ zwischen Schimmel und Gesundheitsrisiken in Form von „Grenzwerten“ kann es daher nicht geben. Unbestritten ist, dass die Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen mit dem Umfang des Schimmelbefalls steigt.  Personen mit Immunsuppression vor oder während einer Krebsbehandlung oder Transplantation sind eine besonders zu schützenden Risikogruppe.

Wann ist Schimmel ein Mangel?

Schimmel in Wohnräumen ist ein gesundheitliches Risiko und damit ein Mangel an der Mietsache. Wird Schimmel an Wänden oder Einrichtungsgegenständen sichtbar, ist der Mangel gegeben. Sie müssen die gesundheitlichen Folgen des konkreten Befalls nicht mit „Do-it-yourself-Schimmeltests“ nachweisen.  Investieren Sie also kein Geld in solche Tests.  Deren Beweiskraft ist gering, sie werden zum Teil zu absurd hohen Kosten angeboten und sie sind für die Durchsetzung mietrechtlicher Ansprüche völlig unnötig. Auch Art oder Farbe des Schimmels sind für eine Risikobewertung meist nebensächlich. Bei konkretem Befall ist es sinnvoller, mögliche Krankheitsursachen mit einem Arzt zu besprechen, der bei Bedarf auch ein qualifiziertes Fachlabor hinzuzieht.

Warum entsteht Schimmel in Wohnräumen?

Es gibt in unserer Umwelt überall Schimmelpilze. Sporen wehen durch die Luft und finden ihren Weg überall hin. Unser Organismus hat sich daran gewöhnt. Erst eine hohe Konzentration von Schimmelsporen in der Luft führt zu gesundheitlichen Gefahren. Deshalb muss gehandelt werden, wenn der Schimmel an Wänden oder Einrichtungsgegenständen sichtbar wird.

Wie entsteht Schimmel in Wohnräumen?

Schimmelpilz vermehrt sich dort, wo er Feuchtigkeit und Nahrung findet. Ein Biotop für Schimmel entsteht, wenn sich die in der Raumluft enthaltene Feuchtigkeit an kälteren Stellen ansammelt. Das passiert bei schlecht gedämmten Gebäuden an der Innenseite der Außenwände. Um Tauwasserbildung durch Kondensation zu vermeiden genügt es in der Regel, wenn die relative Feuchtigkeit der Raumluft zwischen 50 % und 60 % liegt. Gemessen wird stets einen Meter über dem Boden in der Mitte des Raums.

Neben Wärmebrücken, die aufgrund einer unzureichenden Wärmedämmung bestehen, können auch allmählich oder plötzlich entstandene Schäden am Gebäude zu Schimmelbildung führen. Als Beispiele seien eine mangelhafte Abdichtung gegenüber dem Erdreich, Fassadenschäden oder ein Wassereintritt durch Überschwemmungen sowie Leitungsschäden genannt.

Schimmel und Nutzerverhalten

Mitentscheidend für die Entstehung von Schimmel ist das Verhalten der Personen, die in der Wohnung leben. Ein sehr trockenes Raumklima, das durch häufiges Lüften und starkes Heizen oder die Nutzung von Entfeuchtungsgeräten erreicht wird, vermeidet Schimmel auch in problematischen Gebäuden. Das Trocknen von Wäsche, häufiges Kochen oder langes Duschen tragen wiederum Feuchtigkeit in die Wohnung ein, die dann im Zusammenspiel mit einer schwachen Bausubstanz zu Schimmel führen können. Allerdings darf es niemandem verwehrt sein, die Wohnung adäquat und „wie allgemein üblich“ zu nutzen. Dazu gehören Kochen, Duschen und Wäsche trocknen. Der Vorwurf vieler Vermieter:innen, man heize und lüfte zu wenig oder verhalte sich falsch, ist daher meist unberechtigt. Dennoch sollten Sie Ihr Wohnverhalten kritisch prüfen und Luftfeuchtigkeit und Temperatur in der Wohnung im Blick behalten.

Ursachenforschung

Ist es zu Schimmel gekommen, beginnt die Forschung nach den Ursachen. Dabei muss sowohl der Zustand des Gebäudes als auch das Verhalten der Bewohner:innen untersucht werden. Nicht selten werden dazu „Datenlogger“ in den Wohnräumen aufgestellt, die Temperatur und Luftfeuchte dokumentieren. Deren Auswertung kann Aufschluss darüber geben, ob das Nutzerverhalten überhaupt als (Mit-) Ursache infrage kommt. Ohne einen Blick auf das Gebäude können solche Aufzeichnungen aber in der Regel keine Auskunft geben, wie folgendes Erkenntnis zeigt: Schimmel tritt während der Heizperiode häufig in Wohnungen aus den 1950er- und 1960er-Jahren auf. Solche Gebäude weisen oft eine vergleichsweise geringe Wärmedämmung auf. Diese entsprach dem damaligen Stand der Technik und den geringen Energiekosten. In den 1970er- und 1980er-Jahren wurden zur Energieeinsparung doppelt verglaste Fenster eingebaut, die Fassade alterte, blieb aber im Grundsatz unangetastet. Also verschlechterte sich die ohnehin nicht besonders gute Wärmeisolierung der Außenwände, während zugleich eine „automatische“ Lüftung über die alten, undichten Holzfenster beseitigt wurde. Feuchtigkeit sammelte sich vermehrt und schlug sich an den immer kühleren Innenseiten der Außenwände nieder, oft auch bei einwandfreiem Heiz- und Lüftungsverhalten.

Schimmel im Neubau

Wird die Wohnung zu früh, also bei noch zu hoher Restbaufeuchte bezogen, kommt es schnell zu Schimmelbildung hinter Möbeln oder Bildern. Da Häuser heute auf eine maximale Energieeinsparung geplant werden, ist eine ausreichende Lüftung nur bei funktionierender Technik gewährleistet. Ist das nicht der Fall, kommt es im Neubau zur Schimmelbildung. Aber auch Mängel in der Bauausführung, zum Beispiel bei den Anschlüssen der Fenster zur Fassade, führen oft zu Wärmebrücken und damit zu erheblichen Schimmelproblemen. Ein Ärgernis nicht nur für Mieter, sondern auch für die Käufer von Eigentumswohnungen.

Was tun gegen Pilze?

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Schimmelsanierung ist die Klärung der Ursachen. Sind Dach und Fassade intakt, kann ein Wasserschaden ausgeschlossen werden? Kommt es zur Tauwasserbildung (Kondensierung der in der Luft enthaltenen Feuchtigkeit)? Können Schäden an der Bausubstanz, Wärmebrücken oder Nutzerverhalten verantwortlich sein? Ist die Ursache ein einmaliges Ereignis, also vielleicht die defekte Waschmaschine der Nachbarn, reicht gegebenenfalls eine oberflächliche Reinigung nach Trocknung aus. Liegen bauliche Mängel vor, müssen diese zunächst beseitigt werden.

Schimmel fachgerecht beseitigen

Schimmelbeseitigung ist grundsätzlich Aufgabe der Eigentümerseite und der Hausverwaltung. Ohne Hinzuziehung der Vermieterseite sollten Sie geringen und oberflächlichen Schimmelbefall nur dann selbst behandeln, wenn

  • die Ursache bekannt und behoben wurde,
  • die Betroffenen nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren,
  • sie nicht an einer Immunerkrankung leiden.

Denn eine (wiederholte) oberflächliche Beseitigung von Schimmel ist immer mit dem Risiko verbunden, dass die eigentliche Ursache nicht beseitigt wird und sich der Schaden vergrößert. Die Wahl der Mittel hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den befallenen Oberflächen ab. Reiniger mit 70- bis 80-prozentigem Alkoholanteil gelten grundsätzlich als geeignet, ebenso wie Mittel, die als Wirkstoff Wasserstoffperoxid enthalten. Vor der Anwendung von Bioziden („Desinfektion“) in Haushalten sollte fachlicher Rat eingeholt werden.

Das ist der Mieterverein zu Hamburg

Wir vertreten die Interessen von Hamburgs Mieter:innen

Der Mieterverein zu Hamburg ist mit 79.000 Mitgliedshaushalten der bei weitem größte Mieterverein der Hansestadt. Die Hauptaufgaben des Mietervereins zu Hamburg sind:

  • die Vertretung der wohnungspolitischen Belange der Hamburger Mieter:innen
  • die Interessenvertretung seiner Mitglieder in Miet- und Wohnungsangelegenheiten
  • das allgemeine Informieren der Mieter:innen zum Mieten und Wohnen in Hamburg

Dem einzelnen Mitglied stehen wir bei allen rechtlichen Fragen rund um die Mietwohnung mit Rat und Tat zur Seite. Die Beratung erfolgt durch Juristen, die auf das Mietrecht spezialisiert sind. Ergänzend sind alle Mitglieder durch eine Rechtsschutzversicherung für den Fall von Mietprozessen abgesichert.
Vorstandsvorsitzender ist Rechtsanwalt Dr. Rolf Bosse, der auch zugleich Geschäftsführer ist. Zudem gehört Dr. Rolf Bosse dem Beirat des Deutschen Mieterbundes an. Stellvertretende Vorsitzende ist Rechtsanwältin Marielle Eifler.

So werden Sie Mitglied

Formular ausfüllen

Ob online oder auf Papier. Schnell und unkompliziert.

Wir prüfen Ihre Daten

Wir nehmen uns Ihrer an und bereiten uns auf Sie vor.

Freischaltung

Beitrittsbestätigung und Aktivierung des Online-Mitgliederbereichs.

Beratung & Hilfe

Nun können Sie Ihr mietrechtliches Anliegen mit uns klären.

Unser Rat nach Kategorien

Weitere Beiträge zum Thema

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden !

Newsletter abonnieren

Bitte geben Sie in das unten stehende Feld Ihre E-Mail-Adresse ein, auf die wir den Newsletter schicken sollen. Sie werden daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten, den sie anklicken müssen, um das Abonnement zu aktivieren.